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Krankenhausdigitalisierung

Verga­be­recht: Warum Sie sich jetzt schon mit den Ausschrei­bungs­ver­fah­ren beschäf­ti­gen sollten

Kaum sind die Fristen für die Förder­an­träge im Rahmen des KHZG abge­lau­fen, stehen Kran­ken­haus­ent­schei­der:innen vor der nächs­ten Heraus­for­de­rung. Es gibt eine nie dage­we­sene Anzahl an sehr komple­xen Ausschrei­bungs­ver­fah­ren. Darum müssen sich die Kran­ken­häu­ser schon jetzt damit ausein­an­der­set­zen.
Eine Skizze auf Papier zwischen zwei Laptops.

Die KHZG-Förderanträge sind gestellt, die Fristen abgelaufen und das Projekt “DigitalRadar”, das mit der Reifegrad-Evaluation in deutschen Krankenhäusern beauftragt ist, startete nach einer kurzen Pilotphase im Oktober. In vielen Krankenhäusern wartet man nun auf die ausstehenden Förderbescheide und damit auf den Startschuss für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

KHZG-Zeitrahmen ist kurz gesteckt

Bei der Planung der Projekte stellt sich vielerorts die Frage, wann werden die Förderanträge bewilligt? Was muss vergaberechtlich beachtet werden? Und muss auch ausgeschrieben werden, wenn es nur ein einziges passendes Produkt am Markt gibt? 

Während man in manchen Krankenhäuser noch unsicher ist, ob und wie Projekte ausgeschrieben werden müssen, ist man in anderen bereits dabei Lastenhefte zu schreiben und sich auf das Verfahren vorzubereiten. “Viele Krankenhäuser haben bereits mit den Vorbereitungen auf die Ausschreibungen begonnen”, sagt Philipp Treptow, Head of Operations and Business Development bei kumi health GmbH. Dies ist zeitaufwändig und gleichzeitig maßgeblich dafür, ob Krankenhäuser später mit dem am besten passenden Produkt aus der Ausschreibung gehen. Die Zeit ist daher zu knapp, um sich erst nach Fördermittelzusage damit zu befassen. Weil es sich bei den KHZG-Förderungen um öffentliche Mittel handelt, trifft die Ausschreibungspflicht jedes Krankenhaus, ganz unabhängig davon, ob es einen öffentlichen, freigemeinnützigen oder privaten Träger hat.

Das nutzt ein Vermerk über Alleinstellungsmerkmale

Aber muss ein Projekt auch ausgeschrieben werden, wenn es für seine Umsetzung nur ein Produkt auf dem Markt gibt?

Kumi, zum Beispiel, hat ein Produkt mit Alleinstellungsmerkmalen entwickelt. In einer vergaberechtlichen Stellungnahme der renommierten Vergaberechtskanzlei BLOMSTEIN wird dies im Einzelnen erläutert und gewürdigt. Kumi verfügt über Bestandteile und Funktionen, die bislang nicht von anderen Anbietern abgedeckt werden können. So ist Kumi  bislang die einzige klinische Kollaborationsplattform, die eine umfassende, auf klinischen Standard-Pfaden basierende, digitale Behandlungsplanung ermöglicht und das gesamte stationäre Patientenkollektiv einer Fachabteilung anhand dieser klinischen Pfade abbilden kann, um nur eines der Merkmale zu nennen. Nach Einschätzung von BLOMSTEIN "erlauben diese Merkmale sogar die Beschaffung der Plattform bei Kumi ohne Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens."

Krankenhäuser müssen sich immer mit vergaberechtlichen Anforderungen auseinandersetzen

Trotzdem müssen sich Krankenhäuser mit den vergaberechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. “Die Stellungnahme entbindet die Krankenhäuser nicht davon, sich eine eigene Meinung zu bilden ”, merkt Dr. Pascal Friton, Fachanwalt für Vergaberecht bei BLOMSTEIN an. “Krankenhäuser sollten sich dazu in jedem Fall zusätzlich vergaberechtlich beraten lassen.“ Diese Ansicht teilt auch Philipp Treptow. “Wir empfehlen unseren potenziellen Kunden sogar ausdrücklich das frühestmöglich zu tun, um schon vor der Zusage der Fördermittel mit den verschiedenen Vergabeverfahren befasst zu sein”, ergänzt er. Ein Lastenheft zu erstellen sei unverzichtbar und entscheidend dafür, ob man anschließend ein passendes Produkt erhält. Deshalb ist es ratsam, gerade für Krankenhäuser, die sich nicht im Vergaberecht auskennen, schon jetzt externe vergaberechtliche Unterstützung heranzuziehen.

Der Zeitrahmen für die KHZG-Umsetzung ist sehr eng gesteckt. Je früher man startet, desto mehr Zeit bleibt für die Projektumsetzung selbst.

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