So finden Sie den richtigen Anbieter, der zu Ihnen passt
Im folgenden Blogbeitrag erfahren Sie,
- wie Sie die Zeit bis zum Erhalt des Förderbescheids sinnvoll nutzen können
- worüber sie im Vorfeld der Ausschreibung mit Herstellern, wie beispielsweise Kumi Health, sprechen dürfen und sogar müssen
- weshalb der Nutzungsgrad eines Produkts klare Vorteile für Sie bringt
- weshalb es immer Sinn macht, sich vergaberechtlich beraten zu lassen.
Jetzt keine Zeit verlieren: Das Lastenheft ist Pflicht
Während die letzten Bundesländer ihre KHZG-Anträge noch bis Ende Dezember diesen Jahres an das BAS übermitteln müssen, erhalten in einigen Ländern die ersten Kliniken bereits ihre Bescheide oder Vorabinformationen durch die Landesbehörde. Allerhöchste Zeit bereits jetzt die Weichen für ein reibungsloses Vergabeverfahren zu stellen.
Fehler oder Versäumnisse in den Vergabeunterlagen können die gesamte Beschaffung gefährden. Stellt ein Bieter rechtliche Mängel im Rahmen einer Ausschreibung fest, so kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Verfahren zurückgesetzt und noch einmal ganz von vorn durchgeführt werden muss. Aber nicht nur über die rechtlichen Aspekte sollte man gut informiert sein, sondern auch darüber, was genau welche Produkte zu bieten haben.
„Das Lastenheft ist sehr wichtig, wenn es darum geht, den richtigen Partner für die Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts zu bekommen“
“Das Lastenheft ist sehr wichtig, wenn es darum geht, den richtigen Partner für die Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts zu bekommen”, erklärt Marina Caspari, bei Kumi Health für das Key Account Management verantwortlich. Hier gilt wie fast immer im Leben: Die attraktivsten bzw. die besten und kompetentesten Partnerinnen und Partner sind am meisten gefragt. Schließlich soll ihr Digitalisierungsvorhaben erfolgreich sein und das ist es wiederum nur, wenn es von den Nutzern akzeptiert wird und die Abläufe in ihrer Klinik spürbar und nachhaltig verbessert. Nicht alle Lösungen am Markt werden das bewirken.
Das KHZG stößt außerdem derart viele Digitalisierungsvorhaben an, dass sich vor allem die etablierten Bieter im Vorfeld überlegen müssen, auf welche Ausschreibungen sie sich bewerben werden. Ein Lastenheft garantiert ein gutes “Match” zwischen Krankenhaus und Bieter und im Anschluss an die Ausschreibung eine zügige Umsetzung. Ressourcen- und kostenaufwändig wird es hingegen, wenn man sich erst nach Bewilligung der Fördergelder mit den eigenen Anforderungen an ein Produkt auseinandersetzt und dann feststellt, dass die besten Industriepartner bereits in anderen Projekten gebunden sind oder aber dass es die gewünschte Leistung in der Form gar nicht gibt.
Warum sie mit Kumi Health sprechen dürfen und müssen
Wie aber setzt man ein Lastenheft praktisch am besten um? Ganz einfach, indem sie sich mit den Angeboten auseinandersetzen, die zu ihrem Fördertatbestand auf dem Markt sind. “Wir stehen immer gerne für eine ausführliche Beratung zu Ihren Anforderungen zur Verfügung”, so Marina Caspari. “Anstatt komplizierter Recherchen macht es schon auch Sinn, konkrete Fragen an die Produktanbieter zu adressieren.” Zwar dürfen Sie im Vorfeld der Ausschreibung keine Verhandlungen führen und müssen sich strikt an wettbewerbsrechtliche Vorschriften halten, Informationen einholen dürfen und müssen Sie aber. Nutzen Sie also die Möglichkeiten, sich mit verschiedenen Anbietern vertraut zu machen. Dabei sollten Sie stets diese Fragen im Hinterkopf behalten: Welche Produktmerkmale könnten für Ihre Nutzer hilfreich sein? Welches Leistungsspektrum bietet der Markt, wie sind die Angebote hinsichtlich Flexibilität und Service-Level?
„Als Entscheidungsunterstützungssystem erfüllt Kumi den Fördertatbestand 4 des KHZG. Die digitale Softwareplattform hilft Klinkern dabei, den Arbeitsalltag besser zu strukturieren und ermöglicht ihnen eine ganz neue Zusammenarbeit.“
Hoher Nutzungsgrad bringt ihr Digitalisierungsprojekt nach vorne
Darauf angesprochen, in welchem Bereich Kumi einen Mehrwert in der Digitalisierung bietet, erläutert Marina Caspari folgendes:
“Als Entscheidungsunterstützungssystem erfüllt Kumi den Fördertatbestand 4 des KHZG. Die digitale Softwareplattform hilft Klinkern dabei, den Arbeitsalltag besser zu strukturieren und ermöglicht ihnen eine ganz neue Zusammenarbeit.” Kumi strukturiert und ordnet Abläufe, vernetzt Menschen und hilft ihnen dabei, Behandlungsexzellenz anhand von digitalen Behandlungspfaden zu standardisieren. Die Implementierung von Kumi ist über eine Anbindung an das bestehende KIS technologisch leicht umzusetzen. Dadurch kann sich Ihr Klinikpersonal wieder auf das Wesentliche konzentrieren: den Menschen, der Hilfe braucht. Nebenbei werden Ressourcen geschont und Kosten gespart.
“Kurz: Kumi garantiert einen hohen Nutzungsgrad für ihr Klinikteam und eignet sich deshalb sehr gut, den Digitalisierungsgrad ihres Krankenhauses zu verbessern”, fasst Marina Caspari zusammen. Dies wiederum wird sich spätestens bei der Reifegradmessung durch das Konsortium Digitalradar zeigen.
Kumi hat einen Alleinstellungs-Vermerk
Kumi hat außerdem Alleinstellungsmerkmale. Das bedeutet, das Produkt verfügt über Bestandteile und Funktionen, die bislang nicht von anderen Anbietern abgedeckt werden können. So ist Kumi im Markt die einzige klinische Kollaborationsplattform, die eine umfassende, auf klinischen Standardpfaden basierende, digitale Behandlungsplanung ermöglicht und das gesamte stationäre Patientenkollektiv einer Fachabteilung anhand dieser klinischen Pfade abbilden kann, um nur eines der Merkmale zu nennen. Nach Einschätzung von BLOMSTEIN, einer renommierten Kanzlei für Vergaberecht, die sich mit den Alleinstellungsmerkmalen von Kumi befasst hat “erlauben diese Merkmale sogar die Beschaffung der Plattform Kumi ohne Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens."
Achtung: Immer mit vergaberechtlichen Anforderungen auseinandersetzen und sich gut beraten lassen
Trotzdem müssen sich Krankenhäuser mit den vergaberechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. “Die Stellungnahme entbindet die Krankenhäuser nicht davon, sich eine eigene Meinung zu bilden”, merkt Dr. Pascal Friton, Fachanwalt für Vergaberecht bei BLOMSTEIN an. “Krankenhäuser sollten sich dazu in jedem Fall zusätzlich vergaberechtlich beraten lassen.“
Fazit:
Letztendlich werden jene Krankenhäuser bei der Umsetzung ihrer Projekte die Nase vorne haben, die sich gut auf ihr Ausschreibungsverfahren vorbereitet haben und jetzt schon ihre Lastenhefte schreiben. Dabei ist es unerlässlich, sich bei den Herstellern über die einzelnen Lösungen zu informieren. Nur wer frühzeitig weiß, wer seine potentiellen Partner:innen sind, wird auch mit den richtigen Bietern ins Rennen gehen. Digitale Lösungen, die einen hohen Nutzungsgrad versprechen, wie beispielsweise ein Entscheidungsunterstützungssystem, bieten sich für einen schnellen Einstieg in die Digitalisierung an. Und unabhängig davon, ob ein Produkt einer Ausschreibung bedarf oder nicht, macht es Sinn, sich von ausgewiesenen Vergaberechtsexpert:innen beraten zu lassen.
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