Skip to main content Skip to footer content
Krankenhausdigitalisierung

Die zweite KHZG-Förder­welle: Welche Möglich­kei­ten Kran­ken­häu­ser jetzt haben

In vielen Bundes­län­dern haben Kran­ken­häu­ser jetzt noch einmal die Chance, sich inno­va­tive Projekte im Rahmen des KHZG fördern zu lassen. Bestes Beispiel ist das Land Nieder­sach­sen: Hier können bis Ende Oktober erneut Anträge für die Finan­zie­rung von “Leucht­turm­pro­jek­ten” gestellt werden. Kran­ken­häu­ser sollten diese Chance nutzen.
Philipp Treptow Head of Operations & Business Development
KHZG Förder-Welle Teil 2.

Mit einer zweiten Förderwelle werden in Niedersachsen innovative Vorhaben un­terstützt, die als „Leuchtturmprojekte“ Vorbildcharakter haben. Damit soll dem Fachkräftemangel entgegen­gewirkt werden und knappe Ressourcen optimal zum Einsatz kommen.

Förderungen vom Land Niedersachsen legen einen Schwerpunkt auf digitale Pflege- und Behandlungsdokumenta­tion

Das Land Niedersachsen konzentriert sich auf drei wesentliche Aspekte zur Förderung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Zusammenarbeit: Neben dem Einsatz telemedizinischer Verfahren und der Zugänglichkeit medizinischer und wissenschaftlicher Daten, sollen Leuchtturmprojekte zur Erleichterung von Behandlungs- und Pflegeprozessen gefördert werden. Bei der Förderung solcher digital unter­stützter Prozesse steht vor allem die Pflege- und Behandlungsdokumenta­tion nach Fördertatbestand 3 aus dem Krankenhausstrukturfonds im Fokus.

Mit unserer Krankenhaussoftware Kumi können Krankenhäuser folgende Aspekte dieses Anforderungskatalogs abdecken:

  • Kumi funktioniert wie eine “intelligente Checkliste” und sorgt damit nicht nur für eine Vereinfachung von Arbeitsabläufen, sondern auch für Qualitätsverbesserung.
  • Mit Kumi lassen sich patientenbezogene Daten zentral erheben und verarbeiten: Das sorgt für eine optimierte Patientensteuerung und eine bessere Abstimmung von Behandlungsprozessen.
  • Kumi ermöglicht eine digitale, patientenbezogene Behandlungsdokumentation auf Basis von SOPs.

Pönalen im Blick – Krankenhäuser profitieren von Kumi über FTB 3 hinaus 

Kumi deckt nicht nur die in Niedersachsen für eine Förderung als “Leuchtturmprojekt” entscheidenden Kriterien aus FTB 3 ab. Auch die Anforderungen aus FTB 4, also die Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen, werden von Kumi vollumfänglich erfüllt. Das hat für viele Häuser einen großen Vorteil, denn wir erinnern uns: Bis Ende 2024 muss die Realisierung und Umsetzung der Fördertatbestände 2 bis 6 sowie 10 abgeschlossen sein – sonst drohen empfindliche Strafzahlungen mit Abschlägen in Höhe von bis zu 2% des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall.

Bestmögliche Versorgung durch transparente Planung, organisierte Abläufe sowie intuitive Kollaboration? Das ist möglich!   

Was brauchen klinische Teams für reproduzierbare Behandlungsexzellenz? Standardisierte und institutionalisierte Prozesse. Mit Kumi wird für jeden Patienten und jede Patientin ein digitaler Behandlungspfad auf Basis von SOPs aufgesetzt, das klinische Team arbeitet entlang eines “roten Fadens”, jede Maßnahme wird dabei einer Rolle, wie etwa der behandelnden Ärztin, zugewiesen. Der Austausch untereinander erfolgt dabei asynchron über chartartige Funktionen. Mit Kumi machen es Krankenhäuser ihren klinischen Teams leichter, jeden Tag und bei jedem Patienten eine exzellente Behandlung zu erbringen – übrigens mit einem Minimalaufwand für die zuständige IT-Abteilung.

Mit Kumi erfolgreiche Belegungssteuerung und effizientes Ressourcenmanagement erreichen 

Kumi macht es Kliniker:innen einfach, Planungs- und Bearbeitungsstände, wie zum Beispiel Entlassdaten, digital zu erfassen und kontinuierlich anzupassen. Durch die frühe und vollständige Behandlungsplanung entsteht so ein effizientes Belegungs- und Ressourcenmanagement. Denn mit Kumi befähigen wir klinische Teams, die aus organisatorischer und kaufmännischer Sicht so wichtigen Daten zu bündeln und aktuell zu halten – sodass alle belastbaren Informationen immer an einem Ort zur Verfügung stehen.

Gut zu wissen

Die Bedarfsanzeige und die Einreichung der Antragsunterlagen kann noch bis zum 31. Oktober 2021 beim Land Niedersachsen erfolgen. Und auch in anderen Bundesländern gibt es weiterhin die Möglichkeit, gezielt einzelne Projekte fördern zu lassen. Diese Chance sollten Krankenhäuser unbedingt nutzen.

Interesse? Lassen Sie uns sprechen

Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin und wir zeigen Ihnen, für welche strategisch wichtigen Themen Kumi als “Leuchtturmprojekt” in Ihrem Krankenhaus die richtige Wahl sein kann.